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Technische Mindestanforderung

Nachfolgend sind die nach § 19 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschriebenen "Technischen Mindestanforderungen" für Anschlüsse an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Bielefelder Netz GmbH in Bielefeld und Werther aufgeführt.

Im Netzgebiet der Bielefelder Netz gelten für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz folgende technische Mindestanforderungen:

  • TAB 2023 v2.0 - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz mit BDEW-Ergänzung (BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Stand Mai 2024)

TAB 2023 v2.0 BDEW

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 14.03.2019 (BGBI. I S. 333)
  • Ergänzende Bestimmungen der Bielefelder Netz GmbH (BiN) zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV)
  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen (Berufsgenossenschaft der Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)
  •  Die entsprechenden DIN Normen und VDE Bestimmungen
  • Alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen.

Gesetzestexte können in ihrer stets aktuellen Fassung von einer vom Bundesministerium für Justiz und der juris GmbH gemeinsam betriebenen Website www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

Für den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Mittelspannungsnetz in den Gemeinden Bielefeld und Werther (Westf.) gelten die nachfolgenden Technischen Mindestanforderungen der Bielefelder Netz GmbH im Sinne §19 Abs. 1 EnWG.
Diese ergänzen die vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. (VDE) veröffentlichten allgemeinen technischen Mindestanforderungen (§19 Abs. 4 EnWG) der technischen Anschlussrichtlinie Mittelspannung VDE-AR-N 4110:2018-11 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) um die Netzbetreiber-individuellen Festlegungen und Besonderheiten.
Diese sind im Rahmen der Planung, Errichtung und des Betriebes der Bezugsanlage vorrangig einzuhalten. Sofern in diesem Dokument keine abweichenden Regelungen ausgeführt werden, sind die Anforderungen der VDE-AR-N 4110:2018-11 zu erfüllen.

Die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen sind Gegenstand der separat veröffentlichten Technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Nieder- & Mittelspannungsnetz.

Die nachfolgenden Regelungen treten zum 09.11.2020 in Kraft und gelten für alle neuen sowie alle wesentlichen Änderungen an bestehenden Anschlüsse von Bezugsanlagen an das Mittelspannungsverteilnetz der Bielefelder Netz GmbH.

Dokumenten-Downloadlink Technische Mindestanforderungen Mittelspannungs-Bezugsanlagen Bielefelder Netz GmbH - Version 1.5 - 11.2022 (PDF | 2.235 KB)

Durch die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens wird im Energiewirtschaftsgesetz eine Mindestanforderung an Messeinrichtungen und Messstellenbetreiber(MSB) gefordert.

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht im § 21b Absatz 2 Satz 5 Ziffer 2 vor, dass der Netzbetreiber für sein Netzgebiet technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität eines Messstellenbetriebes festlegt.

In der vorliegenden Beschreibung vom 12. Dezember 2012 werden die Grundsätze für den Einbau-, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen im Netzgebiet der Bielefelder Netz GmbH festgelegt.

Neben den allgemeinen sowie besonderen Anforderungen, die für alle Kundenanlagen gelten, sind ergänzend die "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (TAB 2007), die Ergänzungen Bedingungen der Bielefelder Netz zur TAB, die Erläuterungen der VDEW Richtlinien, die VDE-AR-N 4400 Anwendungsregel 2011-09, StromNZV, StromNEV, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung, die "Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung" (TAB Mittelspannung 2008) sowie die BDEW- Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" zu beachten.

Das Ziel dieser nachfolgenden Leistungsbeschreibungen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, ist es, ein einheitliches Anforderungsprofil an einen Messstellenbetrieb vorzugeben. Diese Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich von allen Messstellenbetreibern (MSB) einzuhalten. Eine Abweichung ist nur in äußersten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Bielefelder Netz nach Genehmigung zulässig.