Netzanschluss
In § 18 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungsebene beschrieben.
Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)", unsere "Ergänzenden Bestimmungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" , die "Öffentliche Bekanntmachung über die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge" und die Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung zum Download bereit:
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Stand Juli 2022 (PDF) (88 KB)
- Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gültig ab 01.05.2021 (PDF) (248 KB)
- Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen der Bielefelder Netz zur NAV gültig ab 01.05.2021 (PDF) (327 KB)
- Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Netzanschlüsse im Bereich von Netzebenen oberhalb der Niederspannung (PDF) (113 KB)