Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Preisblätter intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Bielefelder Netz GmbH nutzen:
- Preisblätter MSB 2024 (PDF) (167 KB)
- Preisblätter moderne Messeinrichtungen BiN 2021 (PDF) (128 KB)
- Preisblätter moderne Messeinrichtungen BiN 2022 (PDF) (119 KB)
- Preisblätter moderne Messeinrichtungen BiN 2023 (PDF) (232 KB)
- Preisblätter intelligente Messsysteme BiN 2021 (PDF) (136 KB)
- Preisblätter intelligente Messsysteme BiN 2022 (PDF) (146 KB)
- Preisblätter intelligente Messsysteme BiN 2023 (PDF) (283 KB)
- Preisblätter BiN 2021 Zusatzleistungen (PDF) (104 KB)
- Preisblätter BiN 2022 Zusatzleistungen (PDF) (306 KB)
- Preisblätter 2023 BiN Zusatzleistungen (PDF) (552 KB)
Messstellenvertrag Strom
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber in den Netzgebieten Bielefeld und Werther ist die Bielefelder Netz GmbH.
Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Erfasst werden zunächst ortsfeste Messlokationen bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme1 vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
1*Intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie.
Die Umbauverpflichtung umfasst in Bielefeld insgesamt ca. 222.975 Messlokationen.
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Anfang 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Informationen zu den Standardleistungen nach § 35 Abs. 1 MsbG und über mögliche Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG finden sich in den von der Bielefelder Netz GmbH veröffentlichten Preisblättern, die auch die nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelten Preisobergrenzen für die Entgelte für den Messstellenbetrieb enthalten.