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Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Zählerwechsel und Ablesehinweise

Hinweise zum Zählerwechsel und zur Ablesung.

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Zusatzleistungen nach §34 Messstellenbetriebsgesetz

Stromzählerwechsel auf ein intelligentes Messsystem beantragen.

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Dienstleistungsunternehmen

Dienstleistungsunternehmen  im Auftrag der Bielefelder Netz.

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PIN für Moderne Messeinrichtungen

PIN für Moderne Messeinrichtungen beantragen.

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Smart Meter

Alle Informationen zum Smart Meter.

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Preisblätter intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen

Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Bielefelder Netz GmbH nutzen:

Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber in den Netzgebieten Bielefeld und Werther ist die Bielefelder Netz GmbH.