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Plug-in Photovoltaik-Anlagen

Hinweise zur Nutzung steckerfertiger PV-Erzeugungsanlagen

Hinweis zum Anmeldeprozess

Geändertes Vorgehen zur Anmeldung von Plug-in-Anlagen / Balkonanlagen bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 W.
Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anmelden.

Falls Sie noch Aufforderungen zur Anmeldung beim Netzbetreiber für ihre Plug-in-Anlagen erhalten, können Sie diese ignorieren bzw. als positive Korrekturannahme beantworten.

Marktstammdatenregister (MaStR)

Bitte beachten Sie zudem die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Bei fehlender Registrierung im Marktstammdatenregister können Strafzahlungen nach §52 (1) Nr.11 EEG für Sie entstehen.

Zur Registrierung im Marktstammdatenregister geht es hier:

Registrierung MaStR

FAQ MaStR

Häufig gestellte Fragen zum Marktstammdatenregister finden sie auf der Website des MaStR hier:

FAQ

Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende. Eine Möglichkeit, diese umzusetzen, sind zum Beispiel steckerfertige Photovoltaik-Anlagen für den Balkon (ugs. Balkonkraftwerke). Eine Lösung, die die Chance bietet, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Auch am Niederspannungsnetz der Bielefelder Netz GmbH können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-in-Anlagen, mit einer Gesamtleistung bis zu 800 Watt unter bestimmten Anschlussbedingungen betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die im VDE-Vorschriftenwerk festgehalten sind, ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden (DIN VDE V 0100-551 und DIN DVE V 0100-551-1). So wird ein sicherer Anschluss und Betrieb in jeder Situation gewährleistet.

FAQs für steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerke)

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist:

Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen oder fest angeschlossen werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Damit die steckerfertige Erzeugungsanlage das vereinfachte Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren durchlaufen kann, darf die Leistung des Wechselrichters 800 Watt nicht übersteigen.

Steckerfertige Anlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden.

Für den Anschluss einer steckerfertigen Erzeugungsanlage ist kein Umbau Ihrer Zählerverteilung erforderlich.

Der Zweirichtungszähler wird benötigt, um die überschüssige Energie, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu erfassen.
Der Zählerwechsel durch die Bielefelder Netz GmbH ist für Sie kostenlos.

Die Rücklaufsperre verhindert zwar, dass ihr Zähler rückwärts läuft, jedoch nicht die Einspeisung von Strom ins Netz. Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss immer ein Zweirichtungszähler genutzt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Homepage des VDE zum Thema steckerfertiger Erzeugungsanlagen.

Wird die Anlage in Überschusseinspeisung (also mit Eigenverbrauch) betrieben, so ist das vereinfachte Verfahren leider nicht anzuwenden. Die Anlagenleistung hinter dem Übergabezähler wird summiert und übersteigt so die zugelassenen 600 Watt.

Bitte wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb.

Das ist möglich, solange die Summenleistung an der Anschlussnutzeranlage die Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht übersteigt. Sie könnten zum Beispiel zwei steckerfertige Anlagen mit jeweils 400 Watt Modulleistung betreiben.

Sobald die Summenleistung der Anschlussnutzeranlage (Anlage hinter einem Zähler eines Messstellenbetreibers) 800 Watt Wechselrichterleistung übersteigt, ist das reguläre Anmeldeverfahren anzuwenden.
Das bedeutet, dass für die Errichtung, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung ein Elektrofachbetrieb benötigt wird.