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Anmeldung / Inbetriebsetzung

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Nieder- & Mittelspannungsnetz

Für den Anschluss und Parallelbetrieb einer Erzeugungsanlage am Nieder- oder Mittelspannungsnetz der Bielefelder Netz GmbH sind im Rahmen des Anschlussprozesses, bei der baulichen Umsetzung sowie beim Betrieb die nachfolgenden technischen Mindestanforderungen zwingend zu beachten:

Antragsstellung / Anmeldung

Für eine Anfrage zur Netzeinspeisung stellen Sie uns bitte folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Bitte beantragen Sie Ihre Erzeugungsanlage über unseren Kundenmarktplatz.
    Bitte halten Sie hierfür folgende Unterlagen bereit:
     
  • Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Aufstellungsort der Erzeugungsanlage

  • Konformitätsnachweis für die Erzeugungseinheit 
  • Konformitätsnachweis für den NA-Schutz
  • Übersichtsschaltplan (einpolige Darstellung) ab Netzanschluss beigefügt (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen

  • Übersichtsplan mit Kennzeichnung aller geplanter Anlagen sowie deren Leistungsangaben
  • Messkonzepte bei Erzeugungsanlage(n) gem. EEG / KWKG
  • Übersichtsschaltplan in einpoliger Darstellung vom NAP bis zur DEA inkl. Messeinrichtungen und Schutzeinrichtung

Anmeldeportal

- Hausanschlussrechner
- Netzanschluss (Registrierung notwendig)
- Inbetriebsetzung (Registrierung notwendig)
- Trennung von Netzanschlüssen (Registrierung notwendig)
- Erzeugungsanlagen (Registrierung notwendig)
- E-Mobilität

(funktioniert nicht über mobile Endgeräte und den Browser Safari)

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Fernwirktechnik / Einspeisemanagement (EEG)

Bei allen Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung PAmax ≥ 135 kW ist zur Umsetzung des Einspeisemanagements und der IST-Leistungsabfrage im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eine fernwirktechnische Anbindung der Erzeugungsanlage an die netzführende Stelle der Bielefelder Netz GmbH, die Netzleitstelle der Stadtwerke Bielefeld GmbH, notwendig.

Die Fernwirkanlage wird dem Anschlussnehmer von der Bielefelder Netz GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Einbau der Fernwirkanlage erfolgt in Eigenleistung durch den Anlagenbetreiber!

Nach erfolgreichem Einbau ist die Anlage beim Netzbetreiber mit dem nachfolgenden Formular „inbetriebsetzungsbereit“ zu melden:

Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement (PDF | 289 KB)

Nach Eingang der „Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement“ wird sich unser techn. Service-Personal zwecks Terminabstimmung für die Inbetriebsetzung der Fernwirkanlage kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Erzeugungsanlage mit einer Anschlussleistung PAmax < 135 kW wird das Einspeisemanagement mittels Europäischer Funkrundsteuerung umgesetzt – für mehr Informationen hierzu siehe oben: Techn. Mindestanforderungen Erzeugungsanlagen.

Inbetriebsetzung

Zur Inbetriebsetzung benötigen wir zusätzlich:
(mind. 10 Werktage vor der Inbetriebnahme einreichen / die Formblätter sind als Download beigefügt)

  • Anforderungen an den Prüfbericht für Erzeugungseinheiten
  • Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz

Technische Voraussetzungen

Um in das Netz einspeisen zu können, müssen die technischen Voraussetzungen für eine Netzeinspeisung gegeben sein bzw. hergestellt werden.

Die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen der Bielefelder Netz GmbH und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.

  • "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)"
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB)
  • VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"

Hinweise zur AR finden Sie im Internet unter: http://www.vde.com/fnn

  • "Richtlinie für Anschluß und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" der VDEW
  • VDE Bestimmungen
  • Ergänzende Bestimmungen der Bielefelder Netz GmbH

Bitte bedenken Sie, dass seit dem 1. Januar 2009 die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 17 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet sind, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des erzeugten Stroms verpflichtet.

Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bundesnetzagentur.de/

Bitte beachten Sie auch, dass KWK- Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden müssen.

Informationen dazu erhalten Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/

Nach Vorlage aller Unterlagen und Daten senden wir Ihnen einen Einspeisevertrag zu.
Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt im monatlichen Abschlagsverfahren.