Info zu Preisanpassungen im Messstellenbetrieb
Wir möchten Sie hiermit über eine bevorstehende Preisanpassung für unsere Leistungen im Bereich des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß § 37 Abs. 1 informieren. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und des mit Ihnen geschlossenen Messtellenvertrags Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz (nachfolgend Messstellenvertrag).
Die ab dem 01. Juli 2025 geltenden Preise können Sie dem neuen Preisblatt entnehmen.
Die Anpassung der Preise ist notwendig, um den gestiegenen Kosten für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstellen gerecht zu werden und weiterhin einen zuverlässigen Messstellenbetrieb mit mME und iMSys gewährleisten zu können.
Natürlich steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisanpassung zu. Sie können den Messstellenvertrag daher bis spätestens 30. Juni 2025 kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, sind Sie verpflichtet, ab dem 01. Juli 2025 einen neuen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Erfolgt dies nicht, kommt gemäß § 9 MsbG mit Entnahme oder Einspeisung von Strom nach dem 30. Juni 2025 entsprechend den auf unserer Internetseite veröffentlichten Bedingungen ein neuer Vertrag mit uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber zustande.
Stand: 25.03.2025