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Zählerwechsel und Ablesehinweise

Das Netzgebiet des regionalen Verteilnetzbetreiber Bielefelder Netz umfasst neben Bielefeld auch die Gemeinde Werther. Somit ist die Bielefelder Netz für alle an dieses Netz angeschlossenen Strom- und Gaskunden zuständig, unabhängig von welchen Energieversorger diese beliefert werden. Zu den Services gehören unter anderem die Ablesung (u.a. Jahresablesung) sowie der Wechsel von Strom- und Gaszählern.

Ablesehinweise

Um Ihnen die Ablesung zu erleichtern, haben wir einigen Hinweise zur Ablesung der Zählerstände Ihrer eingebauten Energiemengenzähler zusammengestellt. Sie finden diese im folgenden PDF:

Ablesehinweise Energiemengenzähler Bielefelder Netz GmbH (PDF | 1 MB)

Bei weiteren Fragen können Sie uns hier Bielefelder Netz - Kontakt Zählerstände/Messwerte kontaktieren.

Zur Zählerstandseingabe

Zählerwechsel

Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, die genutzten Messeinrichtungen zur Erfassung des Strom- und Gasverbrauchs (Strom- bzw. Gaszähler) in regelmäßigen Abständen auszutauschen oder nacheichen zu lassen. Läuft die Eichfrist eines Zählers ab, so veranlassen wir rechtzeitig vorher einen Austausch des Zählers. Alternativ kann die Eichfrist von Zählern verlängert werden, indem ein Stichprobenverlängerungsverfahren erfolgreich durchgeführt wird. Hierfür werden ausgewählte Zähler ausgetauscht und einem Eichtest unterzogen. Bei positivem Ergebnis wird die Eichfrist aller baugleichen Zähler verlängert.

Die Zählerwechsel sind für Sie kostenlos und sobald ein entsprechender Zählerwechsel bei Ihnen ansteht, werden Sie automatisch dazu kontaktiert.

Durchführung

Die Bielefelder Netz hat die Stadtwerke Bielefeld mit der Durchführung der notwendigen Zähler- und Reglerwechsel beauftragt. Da jedes Jahr eine Vielzahl an Wechseln durchgeführt werden müssen, werden die Stadtwerke Bielefeld dabei von Dienstleistungsunternehmen unterstützt. Eine Übersicht der aktuell tätigen Dienstleistungsunternehmen finden Sie hier

Bielefelder Netz - Dienstleistungsunternehmen

Informationen zum Zähler- und Reglerwechsel sowie Ansprechpartner für weitere Informationen finden Sie auf den Terminanschreiben, die Sie bei einem anstehenden Wechsel rechtzeitig erhalten.

Terminierung

Sobald ein Zählerwechsel bei Ihnen ansteht, bekommen Sie ca. zwei Wochen im Voraus ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, so finden Sie auf dem Anschreiben die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters um eine Terminverschiebung zu vereinbaren.

Intelligente Messtechnik

Beim Strom sind alle Messstellenbetreiber verpflichtet, alle Kunden nach und nach mit einer modernen Messeinrichtung bzw. einem intelligenten Messsystem auszustatten. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler der den bisherigen Zähler ersetzt. Weitere Informationen zu den Intelligenten Messsystemen finden Sie hier: Smart Meter | Bielefelder Netz GmbH (mein-smart-meter.de)

  • Spezielle Informationen zu dem PIN für moderne Messeinrichtungen finden Sie hier:  PIN für Moderne Messeinrichtungen
  • Ab 2025 ist die vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung möglich.
    Mehr Informationen und  der Antrag zum Stromzählerwechsel auf ein intelligentes Messsystem finden sie hier: Antrag intelligentes Messsystem

Kundenkontaktdaten

Damit wir oder die für uns tätigen Dienstleister Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, nutzen wir die von Ihrem Energielieferanten bereitgestellten Daten wie Adresse und ggf. Telefonnummer. Selbstverständlich erfolgt die Weitergabe der Daten nur im notwendigen Umfang und unter den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:

Datenschutzhinweise Zählerwechsel zur Erfassung des Strom- und Gasverbrauchs
Datenschutzhinweise Zählerwechsel zur Erfassung des Wasser- und Fernwärmeverbrauchs