Trennung von Netzanschlüssen
Wird ein Netzanschluss, z.B. aufgrund des Abbruches eines Gebäudes, dauerhaft nicht mehr benötigt, ist durch den Anschlussnehmer bei der Bielefelder Netz GmbH der Rückbau des Netzanschlusses zu beantragen.
Die für den Rückbau notwendigen Maßnahmen sind kostenpflichtig und durch den Veranlasser (den Anschlussnehmer) zu tragen.