Musterverträge
Die hier veröffentlichten Mustervertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Bielefelder Netz GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten. Ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot fordern Sie bitte schriftlich an.
Lieferantenrahmenvertrag (gültig ab 01.10.2022)
Der nachfolgende Mustervertrag nebst Anlagen, den wir als Download zur Verfügung stellen, gilt für alle Lieferanten, die die Netze der Bielefelder Netz GmbH nutzen. Ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot fordern Sie bitte schriftlich an.
- Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 13 (PDF) (238 KB)
- Anlage 1 - Preisblatt Entgelte für Netzzugang Gas 2024 (PDF) (275 KB)
- Anlage 2 - Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber Gas (xlsx) (14 KB)
- Anlage 3 - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) (PDF) (95 KB)
- Anlage 4 - Ergänzende Bestimmungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 13 (PDF) (150 KB)
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren (PDF) (78 KB)
- Anlage 6 - Wortlaut § 18 NDAV (PDF) (110 KB)
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen (PDF) (88 KB)
- Anlage 8 - Unterbrechung (Sperrung) und Wiederherstellung (Entsperrung) der Anschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden (PDF) (101 KB)
- Anlage 8.1 - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) (PDF) (123 KB)
- Anlage 8.2 - Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle (PDF) (68 KB)
- Anlage 8.3 - Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) (PDF) (64 KB)
- Anlage 8.4 - Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) (PDF) (68 KB)
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Der nachfolgende Mustervertrag, den wir als Download zur Verfügung stellen, gilt für alle Messstellenbetreiber, die den Messstellenbetrieb an den Messstellen von Letztverbrauchern im Netz der
Bielefelder Netz GmbH durchführen.
Ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot fordern Sie bitte schriftlich an.