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Lastprofilverfahren

Gasnetzbetreiber haben nach § 29 GasNZV für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden, die keine Lastgangzählung erfordern, standardisierte Lastprofile anzuwenden. 

Ab dem 01. Oktober 2016 wendet die Bielefelder Netz GmbH das analytische Lastprofilverfahren mit Korrekturverfahren an. Die jeweiligen Korrekturfaktoren werden den Lieferanten täglich per SLPASP-Nachricht übermittelt.