Abwicklung der Netznutzung
Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 20.08.2007 (Az. BK7-06-067) sowie diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegungen der Bundesnetzagentur.
Lieferantenwechsel
Der Lieferantenwechsel erfolgt nach den Vorgaben des § 41 GasNZV sowie den Vorgaben der Bundesnetzagentur in der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007 (Az. BK7-06-067).
Datenaustausch
Der Datenaustausch erfolgt - soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde - entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur in der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas. Ergänzend orientiert sich der Datenaustausch an den durch AFM+E, BDEW, bne, EDNA, VIK und VKU verabschiedeten GPKE/ GeLi Gas Auslegungsfragen.
Weitere Informationen zu den von der Bielefelder Netz GmbH verwendeten EDIFACT - Nachrichtentypen enthalten die Anlage 1a des Lieferantenrahmenvertrages und die Anlage 1a des Netznutzungsvertrages der Bielefelder Netz GmbH.