Gesetzliche Grundlagen
Am 13. Juli 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Das ursprünglich am 29.04.1998 erlassene und nun novellierte Energiewirtschaftsgesetz soll die preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie einen wirksamen Wettbewerb und einen langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Dazu wurde das bisher 19 Paragraphen umfassende EnWG auf 118 Paragraphen und zusätzliche Verordnungen erweitert.
Gesetzestexte können in ihrer stets aktuellen Fassung von einer vom Bundesministerium für Justiz und der juris GmbH gemeinsam betriebenen Website
www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.